Pate für Tier zu sein bedeutet, sich für ein Tier in Not einzusetzen und dabei zu helfen, dass es gerettet und geschützt werden kann. Sie geben Tieren damit eine Perspektive auf ein besseres Leben und zeigen Mitgefühl und Fürsorge. Übernehmen Sie eine symbolische Patenschaft für das Tier, welches Ihnen am Herzen liegt oder sorgen Sie mit einer Futterpatenschaft dafür, dass hungernde Tiere an dafür etablierten Stellen Mahlzeiten erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Ihr Patentier nicht nach Belieben am Ort der privaten Pflegestelle aufsuchen können. Schutz der Persönlichkeitsrechte und Respekt vor der Privatsphäre der Menschen, die ein Pflegetier aufnehmen, müssen von uns gewährleistet werden. Fotos, kleine Updates und Informationen zum Befinden Ihres Patentiers übermitteln wir gern. Ein Zusammenkommen mit Tieren, die auf Gnadenhöfen untergebracht sind, kann - soweit angeboten - im Rahmen von Besuchertagen stattfinden. Diese werden Ihnen separat per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen werden bei den Ortsangaben nur die Bundesländer genannt.
Unsere Patenschaften sind symbolischer Art. Es wird die Versorgung gesichert, aber auch weitere Kosten, die für das Tier anfallen können wie z.B. Tierarztkosten, Umbauten, Transporte werden damit gesichert. Mit einer Patenschaft wird gewährleistet, dass wir uns um das ausgewählte Tier kümmern, aber auch weitere retten können. Deshalb helfen Sie mit einer Patenschaft immer auch allen Tieren.
Wenn ein Tier in ein neues Zuhause vermittelt wird, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Tierpatenschaft auf ein anderes Tier übertragen oder die Patenschaft beenden möchten. Bei einer Probepatenschaft endet diese erst nach der Vollendung von 3 Monaten. Die Beiträge werden in einem solchen Fall automatisch auf andere Tiere verteilt. Leider können nicht immer alle Tiere vermittelt werden. Manche Tiere sind aufgrund von Vorerfahrungen oder Traumatisierung, Krankheit oder individuellen Problemen nicht vermittelbar und bleiben somit in Dauerpflegeschaft.